Rudolf Steiner Schule Zuerich

Elternrat der Rudolf Steiner Schule Zürich

 

Reglement

 

Ziel des Elternrates

 

Der Elternrat der Rudolf Steiner Schule Zürich (ER) hat das Ziel als Bindeglied zwischen Eltern und Kollegium die Kommunikation zu fördern. Der ER ist ein Konsultativorgan ohne juristische Kompetenz. Das Ziel des ER ist die Entwicklung der Schulgemeinschaft als ganzes aktiv zu unterstützen und die Klassengemeinschaften untereinander zu verbinden. Dadurch ist Eltern und Lehrern die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Informationen direkt zu platzieren und zu diskutieren.

 

Zusammensetzung des ER

 

Der ER setzt sich zusammen aus je einer/einem Delegierten pro Klasse und Kindergarten und zwei Delegierten des Kollegiums (mindestens ein Schulleitungsmitglied). Jede/jeder Delegierte der Eltern hat eine StellvertreterIn.

 

Wahl der Delegierten und deren StellvertreterInnen

 

Die Elternratsmitglieder (DelegierteR / Vertretung) werden am Elternabend der jeweiligen Klasse für zwei Jahre gewählt. Wahltag ist der erste Elternabend nach den Sommerferien. Eine Ersatzwahl während der Amtsperiode muss vor dem entsprechenden Elternabend angekündigt werden. Eltern mehrerer Kinder können nur in einer Klasse / einem Kindergarten gewählt werden. Es genügt die einfache Mehrheit der Anwesenden Eltern.

 

Organisation des ER

 

Der ER konstituiert sich selbst. Gewählt werden Vorsitz, Stellvertretung und ProtokollführerIn. Je nach Bedarf werden weitere Ressorts aufgeteilt.

 

Arbeitsweise des ER

 

Die Delegierten nehmen an den Sitzungen des ER teil, bei Verhinderung die/der entsprechende StellvertreterIn. Der ER tagt mindestens viermal jährlich. Zu einzelnen Themen können interessierte Eltern, weitere Kollegiumsmitglieder und Fachpersonen eingeladen werden. Delegierte berichten als fest stehendes Traktandum an jedem Elternabend über die Arbeit des ER. Auf diesem Weg können Eltern und Lehrer Themen oder Informationen in den ER einbringen.